QTA Vorstoß – Die große Online Diskussion über Provisionen

Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen Artikeln das generische Maskulinum verwendet. Die in diesen Artikeln verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

blog

QTA Vorstoß – Die große Online Diskussion über Provisionen

15.05.2020

Im Rahmen der großen Online-Diskussion über Provisionen am 14. Mai 2020 konnte der Managing Partner von Dr. Fried & Partner, Dr. Markus Heller, mit den Branchenexperten Thomas Bösl (Sprecher der QTA), Mark Tantz (Geschäftsführer DER Touristik Deutschland) und Georg Kern (Stellvertretender Chefredakteur fvw, Moderator) über das von der QTA vorgeschlagene Modell von Kollektivverträgen für den stationären Reisebürovertrieb diskutieren.

Kollektivverträge als Zukunftsszenario des stationären Vertriebs

Die Idee des Kollektivvertrags geht über die heute gängigen Provisionsverträge mit ihren zum Teil komplexen Incentivierungslogiken von Buchungsvolumina und Wachstumsparametern hinaus. Ziel der QTA sind neben der Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Reisebüros die Steigerung der Effizienz von Betreuungsprozessen der Reisemittler durch die Reiseveranstalter.

Dr. Fried & Partner begleitet das Vorhaben der QTA

Hinsichtlich inhaltlicher Konkretisierung befindet sich die QTA noch in der Planung bzw. Konzeptionsphase. Dr. Fried & Partner begleitet die QTA hierbei in einem ersten Schritt mit der Durchführung einer Online Umfrage unter den ca. 7000 Reisebüros der QTA . Die Umfrage wird zeitnah durchgeführt.

Wir freuen uns schon sehr auf die Durchführung der Befragung sowie über eine rege Beteiligung der Reisebüros.

Sehen Sie sich gerne hier die Aufzeichnung der großen Online Diskussion an.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Print Friendly, PDF & Email
> Zurück

Kategorien


Tags


Gender-Hinweis

Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen Artikeln das generische Maskulinum verwendet. Die in diesen Artikeln verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.